Ab 1. Januar 2004 sind alle Hilfs- und Rehamittel zuzahlungspflichtig. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Regelung zwei Ziele:
- Die Eigenverantwortung der Versicherten soll gestärkt werden.
- Die gesetzlichen Krankenkassen sollen langfristig entlastet werden.
Ab 01.01.2005 sind für Einlagen und Kompressionsstrümpfe zu den gesetzlichen Zuzahlungen aufgrund der gekürzten Preise durch die Krankenkassen Aufzahlungen zu leisten:
Die von Ihnen zu leistende Zuzahlung bedeutet keine Preiserhöhung der Versorgung durch Ihr Sanitätshaus oder der orthopädietechnische Werkstatt. Ihre Krankenkasse zieht Ihre Zuzahlung in vollem Umfang von den Preisen für die Hilfs- oder Rehabilitationsmittel ab!
Gilt für die Befreiung der gesetzlichen Zuzahlung.
Jährliche Obergrenze maximal 2% Ihres Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken maximal 1%.
Wir rechnen auch mit der Berufsgenossenschaft und den Unfallkassen ab, dabei wird keine Zuzahlung fällig.